Lebensbrücken
Vertrauen
Wie helfen
Wir über uns
Lebensbrücken TV
Partner
Prominente
Presse
 

Zuwendungsbestätigung für Spenden

Hier erfahren Sie alles Wissenswerte rund um das Thema Zuwendungsbestätigung.

Grundsätzlich ist jede Spende, die freiwillig und ohne Gegenleistung erfolgte, steuerlich absetzbar.
In welche Höhe Sie pro Jahr Spenden steuerlich absetzen können, das richtet sich nach Ihrem Einkommen, bzw. danach ob Sie als Privatperson oder als Firma spenden. Darüber verständigen Sie sich am besten mit Ihrem Steuerberater.

Die Deutsche Lebensbrücke ist vom Finanzamt als gemeinnützig und mildtätig anerkannt und darf deshalb Zuwendungsbestätigungen für Geld- und Sachspenden ausstellen.

Wichtig: Wenn Sie eine Zuwendungsbestätigung möchen, müssen Sie Ihre komplette Anschrift in das Feld "Verwendungszweck" des Überweisungsträgers schreiben. Sollte Ihre Adresse einmal nicht übermittelt werden, was bei den Banken vorkommen kann, können Sie sich gerne an uns wenden, wir werden uns darum kümmern.

Bei Spenden bis zu 200 € genügt auch der Überweisungsbeleg zusammen mit einer Kopie des Kontoauszuges zur Vorlage beim Finanzamt.

Für alle weiteren Fragen rund um das Thema "Spenden und Zuwendungsbescheinigungen" stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Kontaktieren Sie uns unter Email-Spenden oder rufen Sie uns an: 089-791 99 859.