9.02.2010 | 13:04
Urteil mit großen Folgen
Hartz IV ist mit dem Grundgesetz nicht vereinbar. Das Bundesverfassungsgericht stößt sich in seinem mit Spannung erwarteten Urteil auch an der bisherigen Festsetzung der Beträge für Kinder. Ein längst fälliges Signal!
Sharon ist ein Mädchen aus Dortmund, sie geht zur Hauptschule, mag Pferde und die Farbe Pink. Sharon ist arm, das Spaßbad ihrer Stadt kennt sie nur von außen. Obwohl ihr Vater arbeitet, kann er die Familie nicht ernähren und hat deshalb Hartz IV-IV beantragt. Für Sharon erhalten ihre Eltern 251 Euro. Doch das reicht nicht. Deshalb haben Sharons Eltern vor dem Bundesverfassungsgericht geklagt und mit dem heutigen Urteil Recht bekommen.
Das Karlsruher Gericht rügt die bisherige Bemessung der Hartz-IV-Leistungen für Kinder: Der Gesetzgeber habe das Existenzminimum der minderjährigen Kinder, die mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben, gar nicht ermittelt, sondern nur wage ins Blaue hinein geschätzt, ohne irgendeine empirische oder methodische Fundierung. Gerade für die Situation armer Schulkinder findet das deutliche Worte: „Ohne die Deckung der Kosten notwendiger Aufwendungen zur Erfüllung schulischer Pflichten droht hilfebedürftigen Kindern der Ausschluss von Lebenschancen …". Wenn Kinder wie Sharon also nicht an Schulausflügen teilnehmen oder sich das wichtige Lehrmaterial nicht leisten können, bleiben sie auf der Strecke. Dann werden sie auch als Erwachsene auf staatliche Unterstützung angewiesen sein.
Das Bundesverfassungsgericht kritisiert auch die niedrigen Hart IV-Sätze für Erwachsene und beruft sich bei seinem Urteil auf ein "Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums", das sich aus der Menschenwürde-Garantie in Artikel 1 des Grundgesetzes und dem Sozialstaatsprinzip des Artikels 20 ergebe.
Dieses Urteil wird große Auswirkungen haben: Es wird sowohl das gesamte Recht der Sozialleistungen als auch das Steuerrecht verändern. Denn die Festsetzung der Steuer bezieht sich auf das steuerfreie Existenzminimum. In der logischen Konsequenz heißt das: Wenn nach dem Willen des Bundesverfassungsgerichtes das steuerfreie Existenzminimum heraufgesetzt werden muss, dann zahlen im Moment alle Steuerpflichtigen zu viele Steuern.
Nun wird es spannend, wie das Urteil umgesetzt wird und ob die Berliner Koalition es schafft trotzdem an den geplanten Steuersenkungen festzuhalten. Wir können nur hoffen, dass sie uns nicht für blöd halten und die jetzt verfassungsmäßige Steuersenkung als ihr politisches Werk verkaufen.
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