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Freistellungsbescheid und Auszüge der Satzung der Deutsche Lebensbrücke

Freistellungsbescheid vom Finanzamt München

Hier können Sie unseren neuesten Freistellungsbescheid sehen, der uns als gemeinnützig ausweist und uns berechtigt Zuwendungsbestätigungen (Spendenbescheinigungen) für erhaltene Geld- und Sachspenden auszustellen.

Satzung der DLB: nachfolgend finden Sie Auszüge aus unserer Satzung, die den Vereinssitz, sowie die Satzungszwecke darstellen:

§ I Name und Sitz des Vereins
Der Verein führt den Namen: Deutsche Lebensbrücke e.V. Er ist in das Vereinsregister des Amtsgerichts München unter der Nr. VR 15011 eingetragen.
Der Verein hat seinen Sitz in München, kann jedoch nationale und internationale Regionalbüros unterhalten.

§ II Zweck des Vereins
Der Verein macht sich zur Hauptaufgabe die Förderung der öffentlichen Gesundheitspflege, insbesondere die Bekämpfung von Seuchen und seuchenähnlichen Krankheiten sowie die Unterstützung hungernder, naturkatastrophengeschädigter und kranker Menschen in allen Teilen der Welt.
Die Hilfsmaßnahmen erfolgen sowohl durch direkte finanzielle Unterstützung Bedürftiger, steuerbegünstigter Körperschaften oder Institutionen und Personen, die dem Zweck der öffentlichen Gesundheitspflege dienen, als auch in Form von individuell auszuarbeitenden humanitären Hilfsaktionen und Maßnahmen vor Ort.
Sie umfassen insbesondere die Beschaffung und Bereitstellung von Medikamenten, med.-techn. Geräten, Nahrungsmitteln, die Finanzierung von Ausbildungen und Schulungen für Personen und Institutionen, die Zwecken der öffentlichen Gesundheitspflege dienen.

Dem Zweck des Vereins entsprechen auch sämtliche Tätigkeiten, die zu seiner Darstellung, seiner Ziele, Arbeit und Aktivitäten in der Öffentlichkeit und den Medien geeignet sind sowie die öffentliche Meinungsbildung durch Aufklärung mit dem Ziel, der Förderung von Eigeninitiativen.

Zum Zweck des Vereins gehört ferner die Mittelbeschaffung zur Erfüllung seiner Aufgaben, für die Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke einer anderen Körperschaft oder für die Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke durch eine Körperschaft des öffentlichen Rechts zur Förderung der öffentlichen Gesundheitspflege, für Zuwendungen an eine andere, ebenfalls steuerbegünstigte Körperschaft oder an eine Körperschaft des öffentlichen Rechts zur Verwendung zu steuerbegünstigten Zwecken hinsichtlich der Förderung der öffentlichen Gesundheitspflege.