
Kinder mit zusätzlichem Unterstützungsbedarf sollen in Kita und Schule besser begleitet werden. Am 8. Oktober 2026 fand die erste Lesung über eine Reform der Kinder- und Jugendhilfe im Bundestag statt, am 12. Oktober wurde der Entwurf im zuständigen Ausschuss mit Sachverständigen beraten.
Der Gesetzentwurf sieht unter anderem vor, Unterstützungsangebote zu bündeln und Bildungsassistenzen zu stärken. Bestehende Schulbegleitung und Kita-Assistenz nach dem SGB IX sind davon ausdrücklich ausgenommen.Wie die geplanten Änderungen umgesetzt werden und welche Auswirkungen sie für betroffene Kinder und Familien haben, bleibt abzuwarten.
Der Bedarf an Assistenz steigt, gleichzeitig sollen Kosten auch im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe eingespart werden. Die geplante Reform soll Zuständigkeiten vereinfachen und Hilfen besser koordinieren. Bildungsassistenzen könnten mehrere Kinder gemeinsam unterstützen und so Teilhabe im Kita- und Schulalltag fördern. Eine individuelle Begleitung soll weiterhin möglich sein, wenn sie im Einzelfall erforderlich ist. Doch genau hier melden Fachleute Zweifel daran an, ob die geplanten Strukturen den unterschiedlichen Unterstützungsbedarfen tatsächlich gerecht werden. Sie weisen zudem darauf hin, dass der Ausbau verlässlicher Assistenzangebote zusätzliche personelle und finanzielle Ressourcen erfordert. Ob die Reform trotz steigenden Unterstützungsbedarfs zu Einsparungen führen kann, ist daher umstritten.
Die Deutsche Lebensbrücke betreut immer wieder Kinder mit besonderem Unterstützungsbedarf. Petra WIndisch de Lates: „Ohne Schulassistenz können z.B. Kinder mit ADHS und anderen Entwicklungsstörungen nicht am Unterricht in einer Regelschule teilnehmen, obwohl sie dazu kognitiv absolut in der Lage sind.“
Quellen: Deutscher Bundestag, Bundesvereinigung Lebenshilfe, Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge.
