Warum 907 Euro Regelbedarf nicht reicht
Stell dir vor, du musst eine Familie mit weniger als 30 Euro pro Tag versorgen. Lebensmittel, Kleidung, Hygieneartikel, Fahrtkosten – alles muss davon bezahlt werden. Das ist die Realität für Millionen von Menschen in Deutschland, die auf Grundsicherung angewiesen sind.

Und es ist die Realität für viele Kinder, die mit ihren Eltern in dieser Situation aufwachsen.
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Die Bundesregierung steht derzeit vor einer wichtigen Aufgabe: Alle fünf Jahre müssen die Regelbedarfe im SGB II neu ermittelt werden.
Doch während einzelne Stimmen aus der Politik bereits eine Kürzung der Leistungen fordern, zeigen Sozialverbände (allen voran der Paritätische) mit klaren Daten auf: Die bisherigen Leistungen sind nicht nur unzureichend – sie werden mit fehlerhaften Methoden ermittelt.
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Die Armutslücke wächst und wächst
Der Durchschnittsbetrag für eine Person in SGB II-Leistung liegt bei 907 Euro monatlich. Die Armutsschwelle – also das Einkommen, das als Mindeststandard für ein würdevolles Leben gilt – liegt bei 1.381 Euro. Das bedeutet: eine Lücke von über 400 Euro. Monat für Monat. (Quelle: der Paritätische: Bürgergeld im Realitätstest)
Besonders beunruhigend ist die Entwicklung über die Zeit. Diese Armutslücke wird nicht kleiner – sie wird größer. Menschen, die auf Grundsicherung angewiesen sind, werden vom wirtschaftlichen Fortschritt systematisch abgekoppelt.
Die heutigen Regelbedarfe auf dem Niveau von 1995
(Quelle: Diakonie Deutschland: Sozialökologisches Existenzminimum)
Wenn man die Inflation berücksichtigt, haben Menschen heute weniger Kaufkraft als vor über 30 Jahren. Leistungsberechtigte mussten bereits 2015 und 2016 Nullrunden verkraften – Jahre, in denen ihre Leistungen nicht erhöht wurden, während die Preise stiegen.
Allein um die Kaufkraft des Regelbedarfs von Januar 2024 stabil zu halten, müsste dieser heute bereits bei 584 Euro liegen. Stattdessen bleibt er deutlich darunter. Menschen können sich faktisch immer weniger leisten. Besonders dramatisch: Die Preise für Lebensmittel sind weiter gestiegen, wie eine Analyse der AWO 2025 besonders deutlich aufzeigt.
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Die abstrakten Zahlen werden konkret, wenn man sich anschaut, wie Menschen mit diesen Leistungen tatsächlich leben. Bei der Ernährung zeigen sich massive Defizite. Etwa 30 Prozent der Grundsicherungs-Haushalte geben an, sich nicht zumindest jeden 2. Tag eine vollwertige Mahlzeit leisten zu können.
Das ist nicht ein einzelner schlechter Monat – das ist der Normalzustand. Eine von drei Familien kann nicht garantieren, dass alle Familienmitglieder regelmäßig satt werden. (Quelle: Wissenschaftlicher Beirat f. AEV: Politik für nachhaltige Ernährung)
Der Fehler im System
Doch es geht nicht nur um die Höhe der Leistungen. Es geht auch darum, wie diese Leistungen ermittelt werden. Und hier zeigt sich ein fundamentales Problem. Die bisherige Ermittlung der Regelbedarfe funktioniert nach dem sogenannten Statistikmodell.
Das klingt wissenschaftlich, ist aber in der Praxis problematisch: Der Ausgangspunkt ist nicht die Frage „Was braucht ein Mensch zum Leben?“ Stattdessen wird dokumentiert, was Haushalte mit niedrigen Einkommen tatsächlich ausgeben. Ausgesuchte Haushalte führen Ausgabenbücher, und aus diesen Daten werden die Regelbedarfe abgeleitet.
Hinzu kommt: Die Bundesregierung setzt dieses Prinzip nicht konsequent um. Sie nimmt die ermittelten Ausgaben nicht vollständig, sondern filtert willkürlich heraus, was sie als „nicht regelbedarfsrelevant“ einstuft.
Bei der letzten Regelbedarfsermittlung wurden von den tatsächlich ermittelten Ausgaben lediglich etwa 74 % als regelbedarfsrelevant anerkannt. Das Bundesverfassungsgericht hat sich bereits 2014 zu dieser Praxis geäußert und warnte: „Wenn in diesem Umfang herausgerechnet wird, kommt der Gesetzgeber jedoch an die Grenze dessen, was zur Sicherung des Existenzminimums verfassungsrechtlich gefordert ist.“
Das Gericht forderte, dass finanzielle Spielräume gesichert sein müssen, um Bedarfsdeckung tatsächlich zu ermöglichen. Dieser Auftrag ist bis heute nicht umgesetzt worden.
Ist ein Eis schon Luxus?
Die willkürlichen Abschläge treffen besonders Ausgaben bei:

- Mobilität – Fahrtickets, Benzin etc.
- Freizeit, Unterhaltung und Kultur – soziale Teilhabe
- Beherbergungs- und Gaststätten – also Verpflegung außer Haus
Teilhabe beim Essen – ein Eis im Freibad mit anderen Kindern, ein Besuch im Restaurant mit der Familie – gilt dem Gesetzgeber als unnötiger Luxus. Genauso wie ein Friseurtermin, Pflanzen, ein Weihnachtsbaum oder ein kleiner Urlaub. » Urlaubsarmut
Das ist nicht nur eine Frage des Komforts. Das ist eine Frage von Teilhabe, von Würde, von Kindheit. Wenn Kinder nie mit anderen Kindern spontan Pommes essen können, wenn sie nie Ausflüge machen können, wenn sie nie das machen können, was für alle anderen normal ist – dann werden sie nicht nur arm, sie werden auch sozial ausgegrenzt.
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Unsere Rolle als Kinderhilfe – und unsere Grenzen
Als Kinderhilfsorganisation unterstützen wir seit über 35 Jahren Kinder und Familien in schwierigen Situationen. Unsere Frühstücksklubs stellen sicher, dass Kinder gestärkt und konzentriert in der Schule lernen können. Unsere Mittagstische geben Kindern sichere Räume und Unterstützung beim Lernen. Und mit internationalen Projekten in Liberia kümmern wir uns um die gesundheitliche Versorgung von Kindern in Afrika, die sonst keinen Zugang zu Medizin hätten.
Aber wir wissen: Unsere Hilfen können nicht ersetzen, was der Staat leisten muss.
Gemeinsam Handeln
Die neue Regelbedarfsermittlung ist eine Chance. Eine Chance, endlich das umzusetzen, was das Bundesverfassungsgericht 2014 gefordert hat. Eine Chance, Kindern und Familien wirklich zu helfen.
Wir setzen uns dafür ein und sprechen für diejenigen, die keine Stimme haben.
Das können wir nicht allein – doch gemeinsam!
Wenn dir diese Botschaft wichtig ist – wenn du glaubst, dass jedes Kind eine Chance verdient – dann unterstütze uns:
- Teile diese Informationen.
- Sprich mit anderen darüber.
- Mach Druck auf die Politik.
Kinder in Armut brauchen nicht nur unsere Hilfe. Sie brauchen ein System, das sie schützt. Sie brauchen Regelbedarfe, die tatsächlich reichen. Sie brauchen die Chance auf ein würdevolles Leben.
Das ist nicht verhandelbar.
Das ist eine Frage der Menschenwürde.
